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   LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2004 - L 3 KA 4/04   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2004 - L 3 KA 4/04 (https://dejure.org/2004,14985)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01.12.2004 - L 3 KA 4/04 (https://dejure.org/2004,14985)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01. Dezember 2004 - L 3 KA 4/04 (https://dejure.org/2004,14985)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Ermessensanforderungen bei Neuerteilung eines vertragsärztlichen Honorarbescheides - Rücknahme für die Vergangenheit - keine Beschränkung auf Dauerverwaltungsakte - Vergütung der zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen Leistungen der großen Psychotherapie

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 44 Abs. 2 S. 2 SGB X; § 84 Abs. 1 S. 1 SGG
    Anspruch auf Neuberechnung von Honorarforderungen eines Facharztes für Psychotherapeutische Medizin; Antrag auf Nachvergütung hinsichtlich bestandskräftig gewordener Honorarbescheide; Einlegung fristgerechten Widerspruchs gegen die Festsetzung von Honorarforderungen; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Neuberechnung von Honorarforderungen eines Facharztes für Psychotherapeutische Medizin; Antrag auf Nachvergütung hinsichtlich bestandskräftig gewordener Honorarbescheide; Einlegung fristgerechten Widerspruchs gegen die Festsetzung von Honorarforderungen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 16/97 R

    Vertragsarzt - Honorar - keine Sozialleistung - Anwendung des § 44 Abs 2 SGB 10

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2004 - L 3 KA 4/04
    Verwaltungsakte, mit denen kassen-/vertragsärztliches Honorar festgesetzt wird, beziehen sich nicht auf Sozialleistungen im Sinne des § 44 Abs. 1 SGB X (BSG, SozR 1200 § 44 Nr. 10 und SozR 3-1300 § 44 Nr. 23).

    Namentlich ist eine Kassenärztliche Vereinigung berechtigt, die finanziellen Auswirkungen im Falle einer dem Vertragsarzt positiven Entscheidung für die Gesamtheit ihrer Mitglieder zu berücksichtigen und die Vermeidung einer solchen Betroffenheit aller Mitglieder als ausschlaggebend anzusehen (BSG, Urteil vom 18. März 1998, Az: B 6 KA 16/97 R, SozR 3-1300 § 44 Nr. 23; vgl. auch die Parallelentscheidung vom gleichen Tage B 6 KA 69/97).

    Die Behörde muss sich insbesondere ihres Ermessensspielraums bewusst sein, sie muss diesen wahrnehmen und sich mit ihrer ablehnenden Entscheidung im Rahmen des ihr zustehenden Ermessensspielraums halten (BSG, SozR 3-1300 § 44 Nr. 23).

  • BVerwG, 05.10.1999 - 5 C 27.98

    Ermessen zur Rücknahme einer rechtswidrigen, aber unanfechtbaren Heranziehung zum

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2004 - L 3 KA 4/04
    Eine Regelung, die - wie § 44 Abs. 2 Satz 2 SGB X - eine Rücknahme "für die Vergangenheit" vorsieht, ist damit aber nicht auf Dauerverwaltungsakte beschränkt; denn ex-tunc-Wirkung kann auch der Rücknahme eines sonstigen Verwaltungsakts zukommen (BVerwGE 109, 346).

    Der Tatbestand des § 44 Abs. 2 S. 2 SGB X enthält keine zeitlichen Ausschlussfristen, namentlich kommt mangels einer anderslautenden ausdrücklichen gesetzlichen Regelung eine Rücknahme für die Vergangenheit auch bezüglich solcher Zeiträume grundsätzlich in Betracht, für die einem Sozialleistungsempfänger nach der Regelung des § 44 Abs. 4 SGB X kein Anspruch auf eine rückwirkende Gewährung von Sozialleistungen zustände (vgl. BSG, ">44%20SGB%20X,%20Nr.%203#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-1300, § 44 SGB X, Nr. 3; BVerwGE 109, 346; a.A. Steinwedel in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Band II, Stand: 01. Dezember 2003, § 44 SGB X, Rn. 43).

  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 46/97 R

    Vertragsarzt - Bewertung - psychotherapeutische Gesprächsleistung - Verletzung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2004 - L 3 KA 4/04
    Darüber hinaus begehrte die Klägerin mit Schreiben vom 27. Dezember 1999, die Vergütung für die von ihr in den Jahren ab 1993 erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung der in den BSG-Urteilen vom 20. Januar (SozR 3-2500 § 85 Nr. 29) und 25. August 1999 (SozR 3-2500 § 85 Nr. 33) dargelegten Grundsätzen zur Heranziehung eines Mindestpunktwertes von 10 Pfennigen für genehmigungsbedürftige Leistungen der großen Psychotherapie (bei Ärzten, die 90 % ihres Gesamtleistungsbedarfs in Punkten aus Leistungen nach Abschnitt G IV EBM-Ä erzielen) neu zu berechnen.

    Nach der Rechtsprechung des BSG sind die zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen Leistungen der großen Psychotherapie mit einem Punktwert von 10 Pfennig zu honorieren, sofern der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende (ärztliche) Psychotherapeut 90 % seines Gesamtleistungsbedarfs aus Leistungen nach Kapitel G Abschnitt IV EBM-Ä (d.h. aus Leistungen nach den Gebührenziffern 860 - 884) erzielt (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 35 und U. v. 12. September 2001, B 6 KA 8/01 R; erstmals entwickelt worden ist dieser Anspruch im Urteil SozR 3-2500 § 85 Nr. 29).

  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 69/97 R

    Vertragsärztliches Honorar keine Sozialleistung, Anwendung des § 44 Abs 2 SGB 10

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2004 - L 3 KA 4/04
    Die Vermeidung einer solchen Benachteiligung der übrigen Leistungserbringer stelle einen Gesichtspunkt dar, dem nach der Rechtsprechung des BSG (U.v. 18. März 1998 - B 6 KA 69/97 -) ausschlaggebende Bedeutung beigemessen werden dürfe.

    Namentlich ist eine Kassenärztliche Vereinigung berechtigt, die finanziellen Auswirkungen im Falle einer dem Vertragsarzt positiven Entscheidung für die Gesamtheit ihrer Mitglieder zu berücksichtigen und die Vermeidung einer solchen Betroffenheit aller Mitglieder als ausschlaggebend anzusehen (BSG, Urteil vom 18. März 1998, Az: B 6 KA 16/97 R, SozR 3-1300 § 44 Nr. 23; vgl. auch die Parallelentscheidung vom gleichen Tage B 6 KA 69/97).

  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2004 - L 3 KA 4/04
    Soweit die Beklagte im Berufungsverfahren - im Ergebnis abweichend von der den angefochtenen Bescheiden zugrunde liegenden Rechtsauffassung - darauf abstellt, dass eine Ermessensausübung im Sinne der Psychotherapeuten zu einer Neubescheidung der Honoraransprüche aller Vertragsärzte in den betroffenen Quartalen führen müsse, ist vorsorglich darauf hinzuweisen, dass entsprechende nachträgliche Kürzungen der Honoraransprüche anderer Vertragsärzte im Wege der sachlich-rechnerischen Berichtigung nur innerhalb einer Frist von vier Jahren seit Ergehen des Quartalsabrechnungsbescheides zulässig sind (BSG, SozR 3-2500 § 82 Nr. 3).
  • BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 1567/93

    Beleidigungen von Vollzugsbediensteten und Meinungsfreiheit des Strafgefangenen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2004 - L 3 KA 4/04
    Dieser beinhaltet die Notwendigkeit einer Abwägung aller sich nach Klärung des Sachverhaltes ergebenden Umstände des Einzelfalles (vgl. auch BVerfG, NJW 1995, 1016).
  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2004 - L 3 KA 4/04
    Zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit sind die durch die angefochtene Entscheidung geförderten Belange und das Ausmaß des angestrebten Nutzens auf der einen Seite den beeinträchtigten Rechtspositionen und dem Gewicht ihrer Verkürzung auf der anderen Seite unter Berücksichtigung der relevanten Besonderheiten des Einzelfalls gegenüberzustellen (Sachs in Sachs (Hrsg.), Grundgesetz, 2. Aufl., 1999, Art. 20 Rn. 154; vgl. zu der gebotenen "Gewichtung der miteinander in Verbindung zu setzenden und abzuwägenden widerstreitenden Interessen" auch BVerfGE 92, 277, 327).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2004 - L 3 KA 4/04
    Sie haben vor allem die zwingenden Gebote des Rechtsstaates, insbesondere den Gleichheitssatz, zu beachten sowie den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 35, 382 (400f) und 49, 168) und des Vertrauensschutzes Rechnung zu tragen.
  • BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 4/99 R

    Vergütung der zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen Leistungen der Großen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2004 - L 3 KA 4/04
    Nach der Rechtsprechung des BSG sind die zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen Leistungen der großen Psychotherapie mit einem Punktwert von 10 Pfennig zu honorieren, sofern der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende (ärztliche) Psychotherapeut 90 % seines Gesamtleistungsbedarfs aus Leistungen nach Kapitel G Abschnitt IV EBM-Ä (d.h. aus Leistungen nach den Gebührenziffern 860 - 884) erzielt (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 35 und U. v. 12. September 2001, B 6 KA 8/01 R; erstmals entwickelt worden ist dieser Anspruch im Urteil SozR 3-2500 § 85 Nr. 29).
  • BVerwG, 20.02.2003 - 1 C 13.02

    Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigten; Widerruf der Aufenthaltserlaubnis;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2004 - L 3 KA 4/04
    Gehen die angefochtenen Bescheide in wesentlichen Punkten von unzutreffenden rechtlichen oder tatsächlichen Annahmen aus, auf denen die Ermessenserwägungen beruhen, dann ist den Gerichten verwehrt, diese fehlerhaften Erwägungen durch eigene Überlegungen zu ersetzen (§ 131 Abs. 3 SGG; vgl. auch 114 VwGO und aus der Rechtsprechung: BVerwG, Buchholz 235 § 92 BDO Nr. 4 und NVwZ 2003, 1275).
  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 14/98 R

    Honorierung der zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen psychotherapeutischen

  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 8/01 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - ärztlicher Psychotherapeut -

  • BVerfG, 22.05.1962 - 1 BvR 301/59

    Branntweinmonopol

  • BSG, 24.02.1987 - 11b RAr 25/86

    Zur Frage, wann § 44 Abs 2 SGB 10 für Verwaltungsakte über Sozialleistungen gilt

  • BSG, 10.12.1985 - 10 RKg 14/85

    Beweislastregel - Verfahrenslastregel - Aufenthalt eines Kindes - Kindergeld -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 3 KA 199/03

    Berechnung der Höhe der Vergütung psychotherapeutischer Behandlungsleistungen;

    Dabei kann offen bleiben, ob diese Vorschrift für andere Leistungen von vornherein nicht anwendbar ist (BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 3; BVerwG NVwZ-RR 2000, 136) oder im vorliegenden Zusammenhang der ihr zu Grunde liegende Rechtsgedanke als Ermessenskriterium Berücksichtigung finden könnte (so das Senatsurteil vom 01. Dezember 2004 - L 3 KA 4/04).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 3 KA 8/04
    Der Senat sieht keinen Anlass, an diesen Angaben zu zweifeln, zumal andere vergleichbare Streitigkeiten bei ihm anhängig gewesen sind (Az: L 3 KA 199/03, L 3 KA 4/04 - betreffend eine Fachärztin für Psychotherapeutische Medizin, Psychotherapie und Psychoanalyse; Klage im Revisionsverfahren zurückgenommen) und hieraus ersichtlich ist, dass die Psychologen durch ihre Interessenverbände über die sog. 10-Pfg.-Rechtsprechung des BSG umfassend informiert worden sind.
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